Rahmenbedingungen

Diese Rahmenbedingungen schaffen Klarheit über Charakter, Umfang und Grundsätze der Zusammenarbeit mit ombudsmann.ch.

ombudsmann.ch ist ein Angebot der 1-prozent GmbH. Betreiberin der Plattform und Vertragspartnerin für sämtliche angebotenen Leistungen ist die 1-prozent GmbH. Soweit in diesen Rahmenbedingungen von ombudsmann.ch die Rede ist, bezeichnet dies das entsprechende Angebot der 1-prozent GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Angebote von ombudsmann.ch, insbesondere für vertrauliche Ersteinschätzungen, Einordnungen, Sprachanalysen, Situationsklärungen, Beratungen, Workshops, Schulungen und weitere damit verbundene Leistungen.

Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen ombudsmann.ch und den jeweiligen Auftraggeberinnen und Auftraggebern.

2. Charakter der Leistungen

ombudsmann.ch bietet eine unabhängige erste Einordnung, eine sorgfältige Aussensicht und Orientierung für nächste Schritte bei belastenden Dynamiken.

Die Leistungen dienen der Klärung, der strukturierten Einordnung und der Vorbereitung weiterer sinnvoller Schritte. Sie begründen weder einen behördlichen Entscheid noch ein medizinisches, therapeutisches oder gerichtliches Gutachten.

3. Einordnung und Abgrenzung

Die Angebote von ombudsmann.ch verstehen sich als ergänzende Fachleistung im Bereich Einordnung, Orientierung, Früherkennung und methodischer Situationsklärung.

Sie ergänzen bestehende interne, medizinische, therapeutische oder rechtliche Wege dort, wo Unsicherheit besonders gross ist und Klarheit besonders wertvoll wird. ombudsmann.ch erbringt insbesondere keine medizinischen Diagnosen, keine psychotherapeutischen Behandlungen und keine anwaltliche Vertretung.

4. Zustandekommen eines Auftrags

Ein Auftrag kommt zustande, sobald eine Anfrage ausdrücklich bestätigt, ein Termin verbindlich vereinbart oder eine Offerte angenommen wurde.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, der Offerte, der Terminbestätigung oder der konkreten Auftragserteilung.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Leistungen von ombudsmann.ch sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Honorare, Pauschalen, Stunden- oder Tagessätze werden vorgängig vereinbart oder auf Anfrage mitgeteilt. Rechnungen sind innert der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

Bei umfangreicheren Aufträgen, Workshops, Schulungen, Sprachanalysen oder grösseren Abklärungen kann eine Teil- oder Vorauszahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug kann ombudsmann.ch die weitere Leistungserbringung bis zur Klärung aussetzen.

6. Termine, Verschiebungen und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Absagen oder Verschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann der Termin ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.

Für Workshops, Schulungen, Gruppenformate oder grössere Aufträge gelten die individuell vereinbarten Konditionen.

7. Mitwirkung und Grundlagen

Eine sorgfältige Einordnung setzt voraus, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die erforderlichen Informationen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung stellt.

Dazu können insbesondere Schilderungen, Dokumente, Korrespondenzen, Gesprächsprotokolle, Audio- oder Textmaterialien sowie weitere Unterlagen gehören. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Berechtigung zur Einreichung solcher Unterlagen bleibt bei der einreichenden Person oder Stelle.

8. Vertraulichkeit

ombudsmann.ch behandelt anvertraute Informationen grundsätzlich vertraulich.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung, bei sachlicher Notwendigkeit im Rahmen der Auftragserfüllung oder wenn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

Soweit externe Fachpersonen beigezogen werden, erfolgt dies nur im erforderlichen Rahmen und unter Wahrung der Vertraulichkeit.

9. Sprachanalyse und methodische Einordnung

Sprachanalysen, Mustererkennungen und weitere methodische Einordnungen dienen der strukturierten Sichtbarmachung sprachlicher, kommunikativer und dynamischer Auffälligkeiten.

Sie stellen keine absolute Wahrheit und kein gerichtliches Gutachten dar, sondern eine fachlich begründete Einschätzung auf Grundlage der vorliegenden Materialien, der verwendeten Methodik und der verfügbaren Informationen.

Die Aussagekraft jeder Einschätzung hängt wesentlich von Qualität, Umfang, Echtheit und Kontext der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab.

10. Integrität der Zusammenarbeit und Schutz vor Missbrauch

Die Angebote von ombudsmann.ch setzen eine Zusammenarbeit nach Treu und Glauben voraus.

Anfragen, Unterlagen und Angaben sind nach bestem Wissen vollständig, wahrheitsgetreu und in ihrem Zusammenhang korrekt einzureichen. ombudsmann.ch behält sich vor, Anfragen abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn Anhaltspunkte für missbräuchliche, manipulative, irreführende, ehrverletzende, einschüchternde oder anderweitig sachwidrige Einflussnahme bestehen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • bewusst unvollständigen, verfälschenden oder aus dem Zusammenhang gelösten Darstellungen
  • manipulativer Steuerung des Verfahrens oder der Kommunikation
  • Druckversuchen gegenüber beteiligten Personen, Fachpartnern oder Dritten
  • missbräuchlicher Nutzung von Analysen, Einschätzungen oder Stellungnahmen
  • Einreichung von Material ohne ausreichende Berechtigung oder ohne sachlichen Bezug
  • koordinierter Einflussnahme durch Dritte
  • wiederholter Grenzüberschreitung, Einschüchterung oder unsachlicher Instrumentalisierung der Zusammenarbeit

Zum Schutz der Integrität der Arbeit kann ombudsmann.ch Identität, Rolle, Berechtigung, Vertretungsverhältnis oder Herkunft eingereichter Unterlagen in angemessenem Umfang prüfen oder zusätzliche Klärungen verlangen.

Bei Anzeichen von Missbrauch, Gefährdung oder systematischer Einflussnahme können Vorgänge dokumentiert, Zugänge eingeschränkt sowie weitere Bearbeitungsschritte ausgesetzt oder verweigert werden.

11. Verwendung von Einschätzungen und Analysen

Analysen, Einordnungen und Sprachanalysen von ombudsmann.ch dienen der Orientierung und Klärung im konkret vereinbarten Kontext.

Sie dürfen nicht sinnentstellend, auszugsweise entkontextualisiert, zur Einschüchterung Dritter oder als angeblich amtliche, gerichtliche, medizinische oder therapeutische Feststellung verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorgängigen Zustimmung von ombudsmann.ch, sofern nicht zwingende gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

12. Haftung

ombudsmann.ch erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt.

Eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Entscheidungen, Massnahmen oder Unterlassungen, die von Auftraggeberinnen, Auftraggebern oder Dritten auf Grundlage von Einordnungen, Einschätzungen oder Analysen getroffen werden, bleibt die Verantwortung bei den jeweiligen handelnden Personen oder Stellen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Reputationsschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Der Umgang mit Personendaten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von ombudsmann.ch.

Soweit für die Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten bearbeitet werden, erfolgt dies ausschliesslich im sachlich erforderlichen Rahmen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der 1-prozent GmbH.

15. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Rahmenbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ein Auftrag kommt zustande, sobald eine Anfrage ausdrücklich bestätigt, ein Termin verbindlich vereinbart oder eine Offerte angenommen wurde.

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, der Offerte, der Terminbestätigung oder der konkreten Auftragserteilung.

Zürich, März 2026